An Ihrer Ladeinfrastruktur besteht die Möglichkeit, wiederkehrende NutzerInnen im Dashboard zu hinterlegen und diesen FahrerInnen die Ladeleistung kostenpflichtig für Ladevorgänge zur Verfügung zu stellen.

Die vollautomatische Abrechnung dieser NutzerInnen erfolgt auf monatlicher Basis direkt über die reev Software.


Des Weiteren können Sie Ihre Ladestationen auch öffentlich für nicht-registrierte NutzerInnen zur Verfügung stellen und FahrerInnen, im Rahmen der Nutzergruppen für das Spontanladen (Ad-Hoc) und via eRoaming, kostenpflichtig Laden lassen. Auch hier erfolgt die Abrechnung der Ladevorgänge automatisiert über die reev Software.


Je nach Nutzergruppe stehen Ihnen verschiedene Abrechnungsarten zur Verfügung, die nach Erstellung eines Accounts bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe genutzt werden können.

Nähere Informationen zu den transaktionsbezogenen Gebühren finden Sie hier


Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht zum automatischen Abrechnungsprozess der zahlungspflichtigen Ladevorgänge.


Abrechnung der Nutzergruppe Fahrer und Fahrzeuge


Im Rahmen der Konfiguration dieser Nutzergruppe können Sie festlegen, zu welchen Tarifen die wiederkehrenden NutzerInnen (FahrerInnen) laden können und ob neben bzw. anstelle der Kosten für einzelne Ladevorgänge auch eine Grundgebühr für die allgemeine Nutzung der Ladeinfrastruktur berechnet werden soll. 

Anhand dieser Kriterien gestaltet sich auch die Abrechnungslogik der reev Software.



Laden mit Tarif/kWh ohne monatliche Grundgebühr:

  • Kostenkalkulation der getätigten Ladevorgänge vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats
  • Rechnungsstellung an die FahrerInnen zu Beginn des Folgemonats


Laden mit Parkgebühr:

  • Kostenkalkulation der anfallenden Parkgebühr in Zusammenhang mit getätigten Ladevorgängen vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats 
  • Rechnungsstellung an die FahrerInnen zusammen mit Tarif/kWh Kosten innerhalb einer Rechnung zu Beginn des Folgemonats

       Weitere Informationen zur Parkgebühr finden Sie hier.


Laden ohne Tarif/kWh mit monatlicher Grundgebühr:

  • Abrechnungszeitraum erstreckt sich auf den vollen Monat (z.B. 01.01-31.01.) und gilt für alle FahrerInnen, die wahrend des Monats aktiv dem Ladeangebot zugeordnet sind bzw. waren.
  • Die monatliche Grundgebühr wird den FahrerInnen unabhängig davon, ob ein Ladevorgang innerhalb des Zeitraums getätigt wurde, in Rechnung gestellt..
  • Rechnungsstellung erfolgt sobald der Abrechnungszeitraum endet


Laden mit Tarif/kWh und monatlicher Grundgebühr:

  • Kostenkalkulation und Abrechnungszeitraum erfolgt analog der o.g. Rechnungsperioden
  • FahrerInnen erhalten je eine separate Rechnung für die Kosten der Ladevorgänge bzw. des Stromverbrauchs sowie für die anfallende monatliche Grundgebühr




Abrechnung der Nutzergruppe Spontanladen (Ad-Hoc)


Durch das Erstellen einer Lademöglichkeit für die Nutzergruppe Spontanladen, ermöglichen Sie es FahrerInnen bzw. KurzzeitnutzerInnen ohne vorherige Registrierung und Vertragsabschluss barrierefrei zu laden. Hierbei können Sie den Tarif, zu dem die NutzerInnen Ihre Ladeleistung beziehen, individuell bestimmen.


Die Abrechnung von Ad-Hoc Ladevorgängen erfolgt unmittelbar nach Beenden des Ladevorgangs. Der Betrag der Ladeleistung wird direkt auf Ihr angelegtes Zahlungskonto beim Dienstleister Stripe transferiert und Ihnen im Rahmen der monatlichen Auszahlung am 1. Werktag des Folgemonats auf das hinterlegte Geschäftskonto überwiesen.


Der Ladevorgang und die Abrechnung von Ad-Hoc Ladevorgängen gestaltet sich wie folgt:


  • FahrerInnen scannen den QR-Code des Ladeanschluss der Ladestation:
    • Weiterleitung zur Website https://reev.one/welcome
    • Angabe der gewünschten Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Apple bzw. Google Pay) und Bestätigung des eingestellten Tarifs
    • standardmäßige Reservierung von 60€ auf dem Zahlungsmittel des Fahrers. Nach Beenden des Ladevorgangs erfolgt eine Anpassung des Betrags konform der entstandenen Ladekosten
    • Versand des Zahlungsbelegs an die hinterlegte Fahrer E-Mail-Adresse


Abrechnung der Nutzergruppe eRoaming


Mit der Aktivierung einer Lademöglichkeit für die Nutzergruppe eRoaming stellen Sie Ihre Ladeinfrastruktur für entgeltliche Ladevorgänge zur Verfügung, die von den Kunden unserer ausgewählten eMobility Service Provider (kurz: EMPs) genutzt werden können.

Von FahrerInnen getätigte Ladevorgänge mittels eRoaming Ladekarte bzw. App, werden Ihnen als Ladestationsbetreiber mit einem Tarif von 0,4161 €/kWh (AC) bzw. 0,5161 €/kWh (DC) zzgl. MwSt. vergütet.


Die Abrechnung der eRoaming Ladevorgänge erfolgt monatlich durch reev. Die Erträge der Ladevorgänge werden auch hier zunächst auf das Zahlungskonto bei Stripe transferiert und daraufhin kumuliert im Zuge der monatlichen Auszahlung auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

Mit Einnahmen aus einem Monat können sie am übernächsten Monatsersten auf Ihrem Geschäftskonto rechnen.


Die Abrechnung von eRoaming Ladevorgängen gestaltet sich wie folgt:


  • Die Rechnungsstellung für eRoaming Ladevorgänge erfolgt durch reev nach Monatsabschluss.
    • Beispiel: Für die Ladevorgänge im Mai 2021 wird die Rechnung an die eMobility Anbieter Anfang Juni 2021 erstellt.
  • Die eMobility Anbieter wiederum stellen ihren FahrerInnen die Ladevorgänge in Rechnung.
    • Wann und wie das geschieht, wird direkt zwischen dem Fahrer oder der Fahrerin und dem eMobility Anbieter geregelt.
  • Sie als BetreiberIn erhalten die Einnahmen aus Roaming Ladevorgängen mit der monatlichen Auszahlung von Stripe auf Ihr angegebenes Geschäftskonto erstattet.
    •  Für im Mai 2024 getätigte Ladevorgänge erfolgt eine Erstattung somit i.d.R Anfang Juli 2021.




Als Ladestationsbetreiber erhalten Sie standardmäßig am 1. Arbeitstag des Folgemonats eine Auszahlung auf das hinterlegte Geschäftskonto. Diese beinhaltet alle Zahlungen, welche Sie im Vormonat von Ihren FahrerInnen erhalten haben. Weitere Informationen zur Dokumentation der Abrechnung finden Sie hier.