In folgendem Artikel werden die wichtigsten Fragen zum reev Dienstwagen zuhause laden beantwortet.


INHALTSVERZEICHNIS


So funktioniert's

Beim reev Dienstwagen zuhause laden werden private und dienstliche Ladevorgänge an der heimischen Ladestation von DienstwagenfahrerInnen getrennt und verbrauchsgenau erfasst. Die anschließende Abrechnung erfolgt entweder im Rahmen der monatlichen Bereitstellung von Auslagenbelegen* oder auf Wunsch (Entscheidung des Arbeitgebers) automatisiert**. Die Autorisierung an der Ladestation erfolgt über die reev App, einem RFID-fähigen Mitarbeiterausweis oder RFID-Ladekarte.


*Nähere Informationen zur Auslagenerstattung (manuelle Rückerstattung) finden Arbeitgeber hier.

**Nähere Informationen zum Prozess der automatischen Rückerstattung finden Arbeitgeber hier.


Vorteile des reev Dienstwagen zuhause ladens

  • Bequem und effizient:
    • Keine Abhängigkeit von öffentlichen Ladesäulen.
    • Standzeiten zuhause z.B. über Nacht können zum Laden genutzt werden.
    • Durch die automatische Erfassung ist kein Ablesen von Zählerständen nötig.
  • Kostenersparnis: 
    • Niedrigere Stromkosten als an öffentlichen Ladestationen.
  • Transparent & rechtssicher:
    • Aktive Zugangskontrolle an der Ladestation erfordert Autorisierung durch RFID-Karte/ RFID-fähigen Mitarbeiterausweis/ reev App.
    • Klare Trennung zwischen privaten und dienstlichen Ladevorgängen.
    • Nachvollziehbare Darstellung des erfassten Verbrauchs.
  • Reibungslose und flexible Abwicklung der Rückerstattung
    • Wahlmöglichkeit zwischen automatischer Abrechnung oder monatlicher Auslagenerstattung. Beide Optionen bieten eine nahtlose Integration in interne Prozesse.


Vorraussetzungen

DienstwagenfahrerInnen besitzen zuhause entweder eine Wallbox mit integrierter reev Software oder eine softwarefähige Wallbox, auf die die reev Software aufgespielt werden kann + reev Pro Lizenzschlüssel je Ladepunkt. Nähere Informationen zum Erwerb und der Installation finden DienstwagenfahrerInnen hier.


FAQ

Wer übernimmt die Kosten der Ladestation für Dienstwagen, Ladestation & Lizenz?

Grundsätzlich muss die Finanzierung für das Dienstwagen zuhause laden individuell zwischen den DienstwagenfahrerInnen und dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Kostenübernahme kann auch allgemein gültig in einer eCar Policy des Unternehmens formuliert werden.


Zu welchem Strompreis laden die DienstwagenfahrerInnen zuhause?

Zum lokalen, eigenen Strompreis am Wohnort. Bei Registrierung muss der eigene Strompreis angegeben und ein Nachweis (bspw. Stromrechnung, Vertrag) hochgeladen werden, welcher auf Echtheit geprüft wird.


Wie ist der Abrechnungszeitraum und auf welcher Abrechnungsebene werden die Auslagenbelege erstellt?

Die Auslagenbelege werden monatlich für alle dienstlichen Heimladevorgänge der berechtigten DienstwagenfahrerInnen erstellt. Der Beleg dient als Basis für die steuerfreie Auslagenerstattung. Die Abrechnung erfolgt (automatisiert) durch den Arbeitgeber direkt an die ArbeitnehmerInnen. Die Art der Abrechnung (automatisch oder manuell) wird für alle DienstwagenfahrerInnen vom Arbeitgeber einheitlich festgelegt und kann nicht für einzelne FahrerInnen ausgewählt werden.


Wie können FahrerInnen Ihren Verbrauch einsehen?

DienstwagenfahrerInnen haben Zugriff auf die reev App, mit der sie den Ladeverlauf einsehen und Ladevorgänge per Fernstart und -stop steuern können. Zudem werden die Belege der Heimladevorgänge monatlich per E-Mail an sie versandt.


Können noch weitere NutzerInnen die Ladestation daheim nutzen?

Grundsätzlich muss eine Zugangsbeschränkung an der Ladestation zuhause eingerichtet sein, um eine individuelle Verbrauchserfassung und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung der heimischen Ladestation können auch andere NutzerInnen berechtigt sein, an dieser zu laden, z.B. PartnerInnen, NachbarInnen, oder Gäste. In diesem Falle empfiehlt sich ein mit dem Arbeitgeber abgestimmtes Authentifizierungssystem.


Beispiel:

  • DienstwagenfahrerIn autorisiert sich an der Ladestation für betriebliche Ladevorgänge über die reev App.
  • DienstwagenfahrerIn autorisiert sich an der Ladestation für private Ladevorgänge über eine separate RFID-Karte.
  • Andere NutzerInnen autorisieren sich ebenfalls über eine weitere separate RFID-Karte. 


So wird gemeinschaftliche Nutzung bei gleichzeitig separater und verbrauchsgenauer Erfassung der Ladevorgänge möglich. Dem Arbeitgeber werden nur die Ladekosten zugestellt, die durch den/die DienstwagenfahrerIn für dienstliche Ladevorgänge ausgelöst wurden.


Gibt es technische Anforderungen an die Ladestation, die beachtet werden müssen?

Um eine rechtssichere Abrechnung entlang des reev Modells zu erreichen, muss die genutzte Hardware über einen MID-Zähler verfügen und backendfähig sein. Die Ladestation muss nicht zwingend eichrechtskonform sein. Die reev Software ist mit allen gängigen Hardwareherstellern und -modellen kompatibel. Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.


Am Installationsort muss Netzwerkempfang sichergestellt werden, da die Ladestation über SIM-Karte kommuniziert. Nehmen Sie Kontakt mit einer Elektrofachkraft auf, die auf eMobility spezialisiert ist, um Sie mit der Installation zu beauftragen. 


Kann die reev Software auch in bereits installierte Ladestationen integriert werden?

Entspricht die Ladestation den technischen Voraussetzungen, kann die reev Software auch nachträglich in eine bereits vorhandene Ladestation zuhause integriert werden. Bestellen Sie hierfür ein reev Connect Set (bestehend aus einem Setup-Kit und einem oder mehreren Lizenzschlüssel(n)) zur Nutzung der reev Software.


Was müssen Arbeitgeber steuerlich und rechtlich beachten?

Bei der Erstattung der Ladekosten handelt es sich um eine übliche, steuerfreie Auslagenerstattung. Für die Erstattung der Ladekosten werden keine Rechnungen und Gutschriften zwischen reev und den ArbeitnehmerInnen und/oder reev und Unternehmen bzw. Arbeitgeber erstellt. Dadurch werden ArbeitnehmerInnen nicht zu Leistungserbringern (z.B. Stromverkauf). Die Stromkosten für die rechtssicher erfassten dienstlichen Ladevorgänge dürfen daher steuerfrei erstattet werden.


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Support

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Ihr reev Team