In diesem Artikel erfahren Sie, was die reev THG Quote ist und wie Sie mit ihr zusätzliche Einnahmen generieren können.
INHALTSVERZEICHNIS
- Was ist die THG-Quote?
- Wie kann ich die reev THG Quoten nutzen?
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere hilfreiche Beiträge
Was ist die THG-Quote?
Um den gleichbleibenden CO2-Emissionen im Verkehrssektor entgegenzuwirken, wurde mit der THG-Quote ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf klimaschonende Antriebsarten umzusteigen. Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringt – also die Mineralölindustrie – muss dafür zahlen. Und wer bereits auf CO2-ärmere Alternativen umgestiegen ist, profitiert. Aus diesem Grund können eMobility-NutzerInnen seit dem Jahr 2022 die entstehenden CO2-Einsparungen in Form der THG-Quote an die Mineralölkonzerne abtreten. reev ermöglicht es Ihnen, diese zusätzlichen Einnahmepotentiale ohne Aufwand nutzbar zu machen.
Wie kann ich die reev THG Quoten nutzen?
reev THG-Quote für Elektrofahrzeuge (reev Dashboard Compact und Pro)
Lademengen sind bei nicht-öffentlichen Ladevorgängen nicht quantifizierbar, weshalb der Gesetzgeber von einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 2.000 kWh pro reinem Elektrofahrzeug (BEV) ausgeht. Dies entspricht einer Übererfüllung der THG-Quote um 862kg CO2 pro eFahrzeug, was zu einer Auszahlung eines Pauschalbetrags pro eFahrzeug (BEV) führt. Der Erlös kann Preisschwankungen am THG-Quotenmarkt unterliegen und kann pro Jahr immer nur einmal pro eFahrzeug eingelöst werden:
- Aktueller Erlös: 80€ oder mehr* pro eFahrzeug (BEV)
- Voraussetzungen:
- Sie als (Unternehmen/ Privatperson) müssen als Eigentümer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) angegeben sein.
- Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.
- Der Gesetzgeber sieht vor, dass die THG-Quote nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und einmal pro Jahr anrechenbar ist.
- Den Status Ihrer THG-Quote für eFahrzeuge können Sie im Menüunterpunkt THG Status einsehen (siehe Abb. 2). Dabei kann der jeweilige Status wie folgt beschrieben werden:
- Eingereicht: Wir haben Ihre Elektrofahrzeugdaten erhalten und prüfen diese.
- Nachbearbeitung: Sollten Ihnen Fehler beim Hochladen Ihrer Elektrofahrzeugdaten unterlaufen sein, senden wir Ihnen via eMail eine Korrekturanfrage. Bis zur Einreichung der korrigierten Daten befindet sich Ihr Fahrzeug im Status "Nachbearbeitung".
- An Umweltbundesamt gesendet: Ihre Elektrofahrzeugdaten wurden zur Bescheinigung der THG-Quote an das Umweltbundesamt gesendet. Fahrzeuge, die sich in diesem Status befinden, können nicht mehr geändert oder gelöscht werden.
- Genehmigt: Das Umweltbundesamt hat Ihren Antrag genehmigt.
- Abgelehnt: Das Umweltbundesamt hat Ihren Antrag abgelehnt. Die Begründung zur Ablehnung wird Ihnen per eMail gesendet.
- Sie erhalten den Pauschalbetrag nach erfolgreicher Zertifizierung und Handel der THG-Quote auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.
*Je nach Fahrzeugklasse erhalten Sie einen unterschiedlichen Betrag:
- 80 €*/ Fahrzeugklasse M1
- 120 €*/ Fahrzeugklasse N1
- 824 €*/ Fahrzeugklasse N2
- 1336 €*/ Fahrzeugklasse N3
- 2880 €*/ Fahrzeugklasse M3
reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (reev Dashboard Pro)
Pro geladener kWh ergibt sich ein fixer Wert an Quotenüberfüllung (431g CO2), welcher veräußert werden kann. Der Erlös kann Preisschwankungen am THG-Quotenmarkt unterliegen. Sämtlicher Ladestrom der öffentlich zugänglichen Ladestation ist anrechenbar. Also auch interne Ladevorgänge von MitarbeiterInnen oder Laden von PHEV!
- Aktueller Erlös: 4,5 Cent pro kWh für jeden Ladevorgang
- Voraussetzungen:
- Die Ladegruppe muss eichrechtskonform und öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) sein.
- Die Meldung der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur muss erfolgt sein.
- Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.
- Ladevorgänge können auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange die zugehörigen Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur öffentlich gemeldet sind.
- Sie erhalten die Beträge nach erfolgreicher Zertifizierung und Handel der THG-Quote auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Weitere hilfreiche Beiträge
Ladeleistung öffentlich anbieten | Einstellungen vornehmen
Ladeleistung öffentlich anbieten | Meldung bei der Bundesnetzagentur
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Ihr reev Team