Hier finden Sie weitere Informationen zu den reev THG-Quoten.


INHALTSVERZEICHNIS


Allgemeine Fragen

Welche reev Dashboard Lizenz benötige ich für die Nutzung der reev THG-Quoten?

  • Die reev THG-Quote für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge können Sie mit der reev Dashboard Compact und Pro Lizenz nutzen
  • Die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte können Sie mit der Pro Lizenz nutzen.
  • Ihre aktuelle Lizenz sehen Sie links oben in ihrem Dashboard neben dem reev Schriftzug. Rechts oben in Ihrem Dashboard können Sie mit einem Klicke auf Upgrade auf eine höhere Lizenz upgraden.


Wann erhalte ich meine Einnahmen aus den reev THG-Quoten?

  • Ihre reev THG-Quoten werden zeitnah nach der Beantragung an das Bundesumweltamt zur Zertifizierung weitergeleitet. Diese kann bis zu mehreren Monaten dauern. Nach erfolgreicher Zertifizierung handeln wir Ihre THG-Quote und Sie erhalten anschließend die Erlöse auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt.


reev THG-Quote für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge

Was sind die Voraussetzungen, um die reev THG-Quote für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge geltend zu machen?

  • Ihr Unternehmen muss als Eigentümer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) angegeben sein.
  • Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.
  • Der Gesetzgeber sieht vor, dass die THG-Quote nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und einmal pro Jahr anrechenbar ist.


Kann die THG-Quote für eDienstwagen und ePoolfahrzeuge auch für Plug-in-Hybride geltend gemacht werden?

  • Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) die THG-Quote geltend gemacht werden kann.


Kann ich meine reev THG-Quote für dasselbe Fahrzeug mehrere Male geltend machen?

  • Die THG-Quote kann pro eFahrzeug immer nur einmal pro Jahr geltend gemacht werden. Nach Upload des Fahrzeugscheins werden die Daten an das Umweltbundesamt gesendet, welches die Quoten zertifiziert. Dieses prüft auch, ob die Quote in diesem Jahr für das eFahrzeug schon geltend gemacht wurde.


Bis wann können die Fahrzeugdaten im reev Dashboard hochgeladen werden?

  • Die gesetzliche Frist des Umweltbundesamts für die Einreichung der THG-Quoten für Elektrofahrzeuge endet Mitte November. Aufgrund der 14-tägigen Widerrufsfrist von reev für Privatfahrzeuge verschiebt sich unsere Frist um diesen Zeitraum nach vorne. Das bedeutet, dass Fahrzeugscheine für dieses Jahr bis Ende Oktober hochgeladen werden konnten. Der Upload ist für dieses Jahr bereits geschlossen und wird erst 2024 wieder verfügbar sein.


reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte

Was sind die Voraussetzungen, um die reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte geltend zu machen?

  • Die Ladegruppe muss eichrechtskonform und öffentlich zugänglich im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) sein.
  • Die Meldung der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur muss erfolgt sein.
  • Der Fördermechanismus der THG-Quote ist ein deutsches Instrument, somit ist die Beantragung nur in Deutschland zulässig.


Kann ich die „reev THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte“ auch für nicht-öffentliche Ladevorgänge geltend machen?

  • Sämtlicher Ladestrom, der an Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen wird, ist anrechenbar. Also auch das Laden von MitarbeiterInnen und Poolfahrzeugen oder auch von Plugin-Hybriden (PHEV).

Support
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Ihr reev Team