Wenn eine Nutzergruppe auf einer Ladegruppe nicht aktiviert werden kann, kann das verschiedene Gründe haben.

Folgend finden Sie Erklärungen zu den einzelnen Fehlermeldungen und wie diese behoben werden können.


Ladegruppe offline

  • Eine Ladegruppe ist offline, wenn keine Verbindung zwischen dem reev Backend und der Controller Ladestation der Ladegruppe besteht. Meist liegt das daran, dass die Mobilfunkverbindung der SIM-Karte, welche in der Controller Ladestation verbaut ist, nicht aktiv ist. Damit die Verbindung wieder neu aufgebaut wird, hilft oftmals ein physischer Neustart der Ladegruppe. Falls dieser das Problem nicht behebt oder es öfters auftritt, kontaktieren Sie bitte unseren Support.
  • In folgendem Artikel finden Sie nähere Informationen zu Ladegruppen, die offline sind. 


GPS-Koordinaten fehlen

  • Damit die Nutzergruppe e-Roaming an einer Ladegruppe aktivieren werden kann, müssen zunächst die GPS-Koordinaten der entsprechenden Ladegruppe im reev Dashboard hinterlegt werden. Die GPS-Koordinaten dienen dazu, dass Nutzer unserer EMP-Partner Ihre Ladegruppe leichter finden.
  • In folgendem Artikel wird erklärt, wie die GPS-Koordinaten hinterlegt werden können. 


EVSE-ID fehlt

  • EVSE-IDs dienen als individuelle Kennung einzelner Ladeanschlüsse und werden sowohl für das öffentliche Laden als auch das Laden per reev App benötigt. Die EVSE-IDs eines Ladeanschlusses ist immer auf dem QR-Code Aufkleber, welche in der Nähe des Ladeanschlusses angebracht ist, abgebildet und hat das Format DE*ONE*XXXXX.
  • In folgendem Artikel wird erklärt, was getan werden muss, wenn die EVSE-IDs noch nicht im reev Dashboard hinterlegt sind. 


Ad Hoc Nutzergruppe bereits vorhanden

  • Es kann im Gegensatz zu anderen Nutzergruppen immer nur eine Nutzergruppe Spontanes Laden (Ad Hoc)  pro Ladegruppe aktiviert werden. Bei zwei Nutzergruppen der Gruppierung Spontanes Laden (Ad Hoc) auf einer Ladegruppe, wüsste das reev Backend sonst nicht beim Spontan Laden, von welcher der beiden Nutzergruppen der Ladevorgang getätigt wird und welcher Tarif angewendet werden soll.


Die Ladegruppe muss eichrechtskonform sein

  • Der Gesetzgeber sieht in Deutschland vor, dass Ladestationen, über die man Ladeleistung kostenpflichtig anbieten möchte, eichrechtskonform sein müssen. Es können somit keine Nutzergruppen mit automatischer Abrechnung (auch Ad Hoc und eRoamingauf Ladestationen, die nicht eichrechtskonform sind, aktiviert werden.
  • Weitere Informationen rund um das Thema Eichrechtskonformität finden Sie hier:
    https://reev.com/eichrecht-in-der-emobility/

Support

Haben Sie weitere Fragen oder andere Anliegen? Kontaktieren Sie uns über den untenstehenden Button. Falls dieser Artikel nicht alle Ihre Fragen beantwortet oder Sie Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback.

Ihr reev Team