In diesem Artikel wird Ihnen die Funktion und der Prozess zum Einrichten Ihres Zahlungskontos beschrieben.


INHALTSVERZEICHNIS

Warum benötige ich ein Zahlungskonto? 

Wir bieten Ihnen mit dem reev Dashboard die Möglichkeit, Ladeleistung zahlungspflichtig anzubieten. Das impliziert, dass Sie als Betreiber Zahlungen von Personen erhalten, die an Ihrer Ladeinfrastruktur laden. Die Abwicklung dieser Zahlungen übernimmt unser Zahlungsdienstleister (engl. Payment Service Provider, kurz PSP) Stripe Payments Europe, Ltd., für welchen eine Erlaubnis für Zahlungsdienste bzw. das E-Geld-Geschäft durch die Central Bank of Ireland ausgestellt wurde. Als Bank agiert Saxo Payments A/S. Eine BaFin Lizenz liegt vor.


Für Sie als Betreiber stellen wir eine Anbindung an die Plattform über die Stripe Connect Produkte zur Verfügung. Stripe Connect umfasst verschiedene Software-Tools über die Zahlungen abgewickelt werden können. Mehr Informationen über das Unternehmen finden Sie unter https://stripe.com/de und über die Connect Produkte unter https://stripe.com/de/connect. Die Zahlungsdienstleistungen, welche von Stripe erbracht werden, unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung, welche die Stripe Nutzungsbedingungen beinhaltet. Diese sind zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”.


Sie benötigen ein Zahlungskonto bei Stripe, damit Sie als Betreiber eine direkte Geschäftsbeziehung über Ihre Ladeleistung mit den FahrerInnen eingehen können, welche den Anforderungen der gültigen Rechtslage (insbesondere PSD2 und ZAG) entspricht.


Das Zahlungskonto können Sie direkt im reev Dashboard einrichten. Auf dieses werden die Beträge der FahrerInnen gebucht, bevor der Gesamtbetrag über alle getätigten Ladevorgänge in Form einer monatlichen Auszahlung auf das hinterlegte Geschäftskonto ausgeschüttet wird.


Wie richte ich ein Zahlungskonto ein?

Ihr Zahlungskontos können Sie im Menüpunkt Administration, Unterpunkt Abrechnungseinstellungen Reiter Laden Mitarbeiter/ Mieter/ Gäste einrichten des reev Dashboards einrichten und den Verifizierungsprozess dort nachverfolgen.


Im Wesentlichen wird eine, insbesondere für Kreditinstitute und Versicherungen vorgeschriebene, Legitimationsprüfung durchgeführt (sog. Know Your Customer, kurz KYC). Zweck dieser Prüfung ist die Verhinderung von Geldwäsche.


Im Zuge des Prozesses werden Informationen über die Firma bzw. das Gewerbe abgefragt, welches das Zahlungskontos beantragt. Bereitzustellende Informationen sind unter anderem Firmenname und -anschrift, USt.-ID, HRB und Webseite.


Darüber hinaus sind folgende personenbezogene Informationen erforderlich:

  • Zusätzliche Informationen über den Vertreter: Eine als Vertreter bekannte Person muss dieses Zahlungskonto aktivieren. Diese Person muss ein wirtschaftlicher Eigentümer sein, der für die Firma zeichnungsberechtigt ist. Je nach Situation kann es erforderlich sein, einen Scan eines Ausweisdokuments, eines Adressdokuments oder beider Dokumente zu sammeln, um Auszahlungen zu ermöglichen. Dies ist speziell dann der Fall, wenn Stripe den Vertreter nicht verifizieren kann oder wenn möglicherweise Bedenken bezüglich Sanktionen bestehen.
  • Zusätzliche Informationen über Geschäftsführer: Bei Unternehmen (mit Ausnahme von Personengesellschaften) müssen Informationen über alle Geschäftsführer gesammelt werden. Geschäftsführer sind Mitglieder des Verwaltungsrates des Unternehmens. Wenn es mögliche Bedenken bezüglich Sanktionen gibt, müssen Sie einen Scan eines Ausweisdokuments und eines Adressdokuments sammeln, um Auszahlungen zu ermöglichen.
  • Zusätzliche Informationen über wirtschaftliche Eigentümer (sowohl für Führungskräfte als auch für Eigentümer): Es müssen Informationen über alle wirtschaftlichen Eigentümer gesammelt werden. Wirtschaftliche Eigentümer sind Personen, die eine bedeutende Managementkontrolle über das Unternehmen ausüben (Führungskräfte) oder die mehr als 25% des Unternehmens besitzen (Eigentümer). Je nach Situation kann es erforderlich sein, einen Scan eines Ausweisdokuments, eines Adressdokuments oder beider Dokumente zu sammeln, um Auszahlungen zu ermöglichen. Dies ist speziell dann der Fall, wenn Stripe nicht in der Lage ist, einen wirtschaftlichen Eigentümer zu verifizieren, oder wenn es mögliche Bedenken bezüglich Sanktionen gibt.

Von dieser Person bzw. diesen Personen sind mindestens Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum sowie die Email-Adresse einzutragen. Die Stripe Richtlinien zum Schutz dieser persönlichen Daten finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen

Welche Art des Unternehmens wähle ich im ersten Schritt des Stripe Onboardings?

Stripe unterstützt in Deutschland mehrere Arten von Unternehmen und anderen Akteuren (z. B. Verbände). Sie müssen Ihren Unternehmenstyp auf dem Anmeldeformular auswählen, welches Sie ausfüllen, um Ihr Stripe-Konto zu aktivieren. Den richtigen Unternehmenstyp auszuwählen ist wichtig, denn das Formular passt die Anforderungen entsprechend an. Nähere Informationen finden Sie hier.


Sollten Sie Ihre Rechtsform nicht explizit in den Auswahloptionen von Stripe vorfinden, empfehlen wir Ihnen, die Auswahloption "sonstige" in der nächst verwandten Kategorie zu nutzen

(Beispiel: Gesellschaft des öffentlichen Rechts: Kategorie Verein / Genossenschaft -> "sonstige")


  • Einzelunternehmen / Natürliche Person
    • Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K.) – Im Handelsregister eingetragene/r Einzelunternehmer/in.
    • Kleingewerbetreibender – Nicht im Handelsregister eingetragenes Kleinunternehmen
    • Freiberufler – Unabhängige Fachkraft, die einem freien Beruf nachgeht
  • Kapitalgesellschaft
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Unternehmergesellschaft (UG)
    • Aktiengesellschaft (AG)
  • Personengesellschaft
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
    • GmbH & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co, KG)
  • Verein / Genossenschaft
    • Eingetragener Verein (e. V.) – Ein im Vereinsregister eingetragener Verein
    • Eingetragene Genossenschaft (e. G.) – Eine im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft 
    • Nicht eingetragener Verein (n. e. V.) – Ein nicht im Vereinsregister eingetragener Verein


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