In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zum Thema eRoaming und dessen Abrechnung.



Inhaltsverzeichnis

Was ist eRoaming?


Die Ladestationen einzelner Anbieter decken in der Regel nicht die gesamte Bundesrepublik ab. Trotzdem brauchen FahrerInnen elektrischer Fahrzeuge flächendeckend die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zu Laden. 


Dafür gibt es verschiedene eRoaming-Netzwerke über die mit einer einzigen Ladekarte auch Ladesäulen anderer Anbieter genutzt werden können. Das Prinzip ist das selbe wie bei der Nutzung von Mobilfunkverträgen im Ausland. 


Mit aktiviertem eRoaming ermöglichen Sie somit Kunden folgender Unternehmen, an Ihren Ladegruppen zu laden.


Weitere Informationen zum Thema eRoaming finden Sie unter https://reev.com/was-ist-eroaming/.


Wie Sie eRoaming auf Ihren Ladegruppen aktivieren können, finden Sie hier.



Abrechnung von eRoaming Ladevorgängen


Die Abrechnung der eRoaming Ladevorgänge erfolgt monatlich durch reev. Die Ausschüttung der eRoaming Einnahmen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Hierbei fallen pro eRoaming Ausschüttung Gebühren i.H.v. 0,35 an. Mit Einnahmen aus einem Monat können sie am übernächsten Monatsersten auf Ihrem Geschäftskonto rechnen.


Die Abrechnung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Die Rechnungsstellung für eRoaming Ladevorgänge erfolgt durch reev nach Monatsabschluss. Für die Ladevorgänge für z.B. Mai 2021 wird die Rechnung an die eMobility Anbieter Anfang Juni 2021 erstellt.
  2. Die eMobility Anbieter wiederum stellen ihren FahrerInnen die Ladevorgänge in Rechnung. Wann und wie das geschieht, wird direkt zwischen dem Fahrer oder der Fahrerin und dem eMobility Anbieter geregelt.
  3. Sie als BetreiberIn erhalten die Einnahmen aus Roaming Ladevorgängen mit der monatlichen Auszahlung von Stripe auf Ihr angegebenes Geschäftskonto erstattet. Dabei erhalten Sie z.B. für im Mai 2021 getätigte Ladevorgänge eine Erstattung Anfang Juli 2021.

Das dazugehörige Rechnungsdokument steht über den sog. Payout Report ebenfalls zum Download im Dashboard bereit.



Abrechnung von Parkgebühren


Die Abrechnung der Parkgebühren übernehmen die EMPs (eMobility Provider) und anfallende Beträge werden direkt von diesen ausbezahlt. 


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Ihr reev Team